Kasse nach Geschäftsschluß immer offen lassen
Sie haben richtig gelesen. Lassen Sie die Kasse nach Geschäftsschluß immer mit geöffneter Schublade stehen.
Einbrecher vermuten in einer geschlossenen Kasse Bargeld. Leider hat sich in der Verbrecherszene noch nicht herumgesprochen, wie man eine Kasse öffnen kann, ohne sie dabei zu zerstören.
Wenn sie die Schublade nicht gewaltsam vor Ort öffnen können wird oft einfach die komplette Kasse mitgenommen. Meldungen über zerstörte oder gestohlene Registrierkassen finden Sie fast täglich in der Polizeipresse. In der Regel ist die Anschaffung einer neuen Kasse nötig.
Leeren Sie daher nach Geschäftsschluß Ihre Registrierkasse komplett, lassen die Kasse offen stehen und bewahren Ihr Geld an einem sicheren Ort auf.