Welche Kasse jetzt kaufen

2019-11-18 15:48:00

Welche Kasse ab dem 01.01.2020 kaufen?

Kurz vor Weihnachten hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie endlich die Technischen Sicherheitseinrichtungen (TSE) freigegeben. Die Hersteller können nun Ihre Produkte entsprechend anpassen.

Verkaufs- und Werbeverbot für Kassen ohne TSE Möglichkeit

Für Registrierkassen ohne TSE Fähigkeit gilt seit dem 01.01.2020 ein Verkaufs- und Werbeverbot.

11. Verbot des gewerbsmäßigen Bewerbens und In-Verkehr-Bringens nach § 146a Abs. 1 Satz 5 AO

11.1 Es ist verboten, Soft- oder Hardware zu bewerben oder in Verkehr zu bringen, die die Anforderungen des § 146a AO nicht erfüllen. Bewerben ist jede schriftliche oder mündliche Äußerung, die dazu dient, jemanden zum Einsatz von Soft- oder Hardware zu bewegen. Unter In-Verkehr-Bringen ist jede Handlung zu verstehen, durch die Softoder Hardware aus der Verfügungsgewalt einer Person in die Verfügungsgewalt einer anderen Person gelangt.

11.2 Elektronische Aufzeichnungssysteme mit Anbindungsmöglichkeit an eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung und die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtungen können unabhängig voneinander beworben oder In-Verkehr gebracht werden.

11.3 Die Ahndung einer Verletzung nach § 146a Abs. 1 Satz 1, 2 oder 5 AO kann als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 1 Satz 1 AO erfolgen.

11.4 Wird festgestellt, dass die nach § 146a Abs. 1 Satz 1, 2 oder 5 AO bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllt sind, soll die für Straf- und Bußgeldsachen zuständige Stelle unterrichtet werden

Daran ändert auch die Nichtbeanstandungsregelung des BMF vom 06.11.2019 nichts, siehe hierzu auch die Meldung des Steuerberater Verbandes Niedersachsen/Sachsen-Anhalt) https://steuerberater-verband.de/2019/11/25/aenderungen-bei-elektronischen-aufzeichnungssystemen-zum-1-1-2020/

Ein recht bekannter Hersteller hat uns kurz vor Weihnachten zwar bestätigt, dass seine noch nicht TSE-fähigen Kassen weiterhin verkauft werden dürfen, wir und der Steuerberaterverband s.o. halten das jedoch für verboten.

Unser Rat: Kaufen Sie nur eine Kasse, die bei Auslieferung TSE fähig ist. Neben dem Verbot solche nach dem 01.01.2020 erworbenen Geräte einzusetzen kommen ggf. noch Aufrüstkosten auf Sie zu, damit das Gerät TSE fähig wird.

Handlungsempfehlung, wenn Ihre alte Kasse noch funktioniert

Kassen entspricht den Anforderungen vom 01.01.2017

Sofern Ihre Kasse den Anforderungen der Finanzverwaltung entspricht, die seit dem 01.01.2017 gelten und nicht nachrüstbar ist, können Sie Ihre Kasse im Rahmen einer Übergangsregelung bis zum 31.12.2022 weiter nutzen. Unsere Empfehlung ist bei diesen Kassen, dass auch so zu tun.

Bitte beachten Sie, diese Regelung betrifft nur Kassen die nicht nachrüstbar sind. Bietet der Hersteller ein Update für Ihre Kasse an, so sind Sie verpflichtet die Kasse umgehend nachzurüsten. Und hier greift die Nichtbeanstandungsregelung des BMF: Bis zum 30.09.2020 wird vom Finanzamt nicht beanstandet, wenn Sie eine umrüstbare Kasse noch nicht umgerüstet haben.

Kasse entspricht nicht den Anforderungen vom 01.01.2017

Wir wissen von Kunden, dass sie noch Geräte im Einsatz haben, die bereits seit 2017 nicht mehr in Deutschland eingesetzt werden dürften. Hier sollten Sie so schnell wie möglich handeln, eine mögliche Hinzuschätzung des Finanzamtes im Rahmen einer Betriebsprüfung übersteigt die Anschaffungskosten einer Kasse in der Regel spielend. Stellen Sie möglichst sofort auf eine Kasse mit TSE um.

Empfehlung Kassensysteme für den Einzelhandel

Sofern Sie Ihre Kasse für den Einzelhandel nutzen wollen, empfehlen wir Ihnen als klassische ECR Kasse die Geräte der Marken Sampos oder Sam4S, diese sind ab Mitte Januar 2020 lieferbar. Als POS System empfehlen wir die kostenlose Software JTL-POS, hier wird es ebenfalls ein Update auf eine TSE fähige Version gegen, entsprechende Hardware für den Einsatz mit JTL-POS finden Sie hier: https://www.cashregisterstore.de/Kassensysteme-fuer-JTL-POS

Empfehlungen für die Gastronomie

Sie können bedenklos bei unseren Systemen mit Provendis Gastrokasse oder PosBill zugreifen, eine Update auf eine TSE fähige Version wird nachgeliefert.

Technische Sicherheitseinrichtung Hardware

Für alles Kassensysteme gilt: Sie benötigen mit Einführung der TSE ein Stück Hardware, nämlich eine zertifizierte SD-Karte oder USB-Stick, der die Sicherung der Daten für das Finanzamt gewährleistet. Leider ist diese Hardware bei den kleineren ECR Kasse fast so teuer wie die Kasse selbst. Die TSE hat eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Einsatzdauer von 5 Jahren und muss anschließend ersetzt werden.

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