Registrierkasse ab 2020

2019-09-06 11:12:00

Einsatz von Registrierkassen ab dem 01.01.2020, Kassengesetz

Was ändert sich ab 01.01.2020?

  • Registrierkassen benötigen ab dem 01.01.2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Es wird eine Nichtebeanstandungsfrist bis zum 30.09.2020 geben, um den Herstellern genug Zeit zu geben entsprechende Produkte einzuführen
  • Jedes elektronische Aufzeichnungssystem muss innerhalb eines Monats nach Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme den Finanzbehörden gemeldet werden. Vorgesehen ist dies über das ELSTER-Portal.
  • Es besteht eine Belegausgabepflicht, jedem Kunden ist ein Kassenbon/Rechnung auszuhändigen
  • Bei Verstößen gegen die neu eingeführten Verpflichtungen kann ein Bußgeld von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden.

Was bedeutet das für meine alte Registrierkasse?

Für Registrierkassen, die den seit 01.01.2017 gültigen Anforderungen der Finanzverwaltung entsprechen und vor dem 01.01.2020 erworben wurden, gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2022. Bis zu diesem Datum können Sie Ihre alte Kasse weiter nutzen.

Einheitliches Datenformat

Kassen die ab dem 01.01.2020 erworben werden müssen die Daten in einem einheitlichen Datenformat bereitstellen. Das ganze nennt sich Digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K).

Zertifizierung der Technischen Sicherheitseinrichtung

Kassensysteme selbst werden nicht zertifiziert, es wird lediglich die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert. Kassensysteme müssen mit einer zertifizierten TSE ausgerüstet sein.

Die TSE sorgt dafür, dass die von der Kasse erzeugten Daten manipulationssicher sind. Die Einheit vergibt eigene Nummern für Transaktionen und überwacht Beginn und Ende der Vorgänge an der Kasse. Prüfungsrelevante Daten werden mit einer digitalen Signatur versehen und verschlüsselt gespeichert. Einige der Informationen müssen zur schnellen und einfachen (Vor Ort-) Überprüfung auf den Kassenbon gedruckt werden. Die auf der TSE gespeicherten Daten können exportiert werden.

Altgeräte mit einer TSE nachrüsten

Sobald für Ihr vor dem 01.01.2020 erworbenes Kassensystem eine TSE nachgerüstet werden kann, sind Sie verpflichtet diese umgehend nachzurüsten, die Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 gilt dann nicht.

Nichtnachrüstbare Kassen

Für Geräte die nach dem 25.10.2011 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und den Anforderungen des BMF Schreibens vom 26.11.2010 entsprechen und die nicht nachgerüstet werden können, gilt im Rahmen einer Ausnahmeregelung eine Übergangsphase bis zum 31.12.2022. PC-Kassensysteme sind von dieser Ausnahmeregelung grundsätzlich ausgeschlossen.

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