Erfassung von Gutscheinen

Wie werden Gutscheine in einer Kasse erfasst

Bei der Ausgabe von Gutscheinen fällt keine Umsatzsteuer an, wenn es sich um so genannte Wertschecks handelt. Mit diesem Wertscheck können beliebige Leistungen aus dem Sortiment des Ausstellers abgerufen werden, z.B. 50 EUR Gutschein einer Boutique.

Ist hingegen eine konkrete Leistung beziffert z.B. 2 mal Haare schneiden, ist bereits im Voranmeldungszeitraum der Ausstellung des Gutscheins die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen.

In den meisten Fällen dürften wahrscheinlich Wertschecks verkauft werden. Hier sollten Sie darauf achten, dass diese in einer separaten Warengruppe erfasst werden, da es sich um eine Verbindlichkeit gegenüber Ihren Kunden handelt, die in Ihrer Bilanz separat ausgewiesen werden muss.

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